Kündigung (Update)
Ich hab' mir vorhin mal meinen Mietvertrag vorgenommen. Und da bin ich über das hier gestolpert:
"... Es kann von jedem Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.
Nach fünf, acht und zehn Jahren seit Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.
..."
Ist das normal? Was soll denn das? Was ändert sich für meinen Vermieter, wenn ich länger in der Wohnung bin?
Problem ist, daß ich ab dem 01.10. dieses Jahres acht Jahre in dieser Wohnung bin. D.h., daß ich danach - laut dem Vertrag - eine Kündigungsfrist von einem Dreivierteljahr habe. Das ist verdammt lang.
Also:
Ich hab' was gefunden. Früher war diese sogenannte gestaffelte Kündigungsfrist durchaus üblich. Ab dem 01.09.2001 gilt das allerdings nicht mehr. Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages, beträgt die Kündigungsfrist jetzt nur noch 3 Monate. 2005 wurde das auch rückwirkend für die Verträge geltend, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden.
Das heißt dann wohl, daß ich nochmal Glück gehabt habe.
"... Es kann von jedem Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.
Nach fünf, acht und zehn Jahren seit Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.
..."
Ist das normal? Was soll denn das? Was ändert sich für meinen Vermieter, wenn ich länger in der Wohnung bin?
Problem ist, daß ich ab dem 01.10. dieses Jahres acht Jahre in dieser Wohnung bin. D.h., daß ich danach - laut dem Vertrag - eine Kündigungsfrist von einem Dreivierteljahr habe. Das ist verdammt lang.
Also:
Ich hab' was gefunden. Früher war diese sogenannte gestaffelte Kündigungsfrist durchaus üblich. Ab dem 01.09.2001 gilt das allerdings nicht mehr. Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages, beträgt die Kündigungsfrist jetzt nur noch 3 Monate. 2005 wurde das auch rückwirkend für die Verträge geltend, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden.
Das heißt dann wohl, daß ich nochmal Glück gehabt habe.
Kratzbürste - Dienstag, 24. Juni 2008, 21:25
22 Kommentare - Kommentar verfassen - 544 mal geklickt - 0 Trackbacks
ich glauber, der vermieter kann dich dann nicht so schnell rauskündigen. aber da werden sich sicher hier noch "experten" melden :-)
also so wie ich es in erinnerung habe.
du hast immer 3 monate.
kannst ja mal prüfen diesen bgb artikel da....