Kündigung (Update)

Ich hab' mir vorhin mal meinen Mietvertrag vorgenommen. Und da bin ich über das hier gestolpert:

"... Es kann von jedem Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.
Nach fünf, acht und zehn Jahren seit Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.
..."


Ist das normal? Was soll denn das? Was ändert sich für meinen Vermieter, wenn ich länger in der Wohnung bin?
Problem ist, daß ich ab dem 01.10. dieses Jahres acht Jahre in dieser Wohnung bin. D.h., daß ich danach - laut dem Vertrag - eine Kündigungsfrist von einem Dreivierteljahr habe. Das ist verdammt lang.

Also:
Ich hab' was gefunden. Früher war diese sogenannte gestaffelte Kündigungsfrist durchaus üblich. Ab dem 01.09.2001 gilt das allerdings nicht mehr. Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages, beträgt die Kündigungsfrist jetzt nur noch 3 Monate. 2005 wurde das auch rückwirkend für die Verträge geltend, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden.
Das heißt dann wohl, daß ich nochmal Glück gehabt habe.
dus - 24. Jun, 21:54

uh weiss ich nicht genau.
ich glauber, der vermieter kann dich dann nicht so schnell rauskündigen. aber da werden sich sicher hier noch "experten" melden :-)

dus - 24. Jun, 21:58

Nach § 573 c Abs. 1 BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
dus - 24. Jun, 21:59

hm, das klingt gut.
also so wie ich es in erinnerung habe.
du hast immer 3 monate.

kannst ja mal prüfen diesen bgb artikel da....
Nielsson - 24. Jun, 21:55

Ob das statthaft ist? Keine Ahnung. Müsste sich aber leicht herausfinden lassen.
Allgemein würde ich sagen, dass das Gewohnheitsrecht ist (von beiden Seiten) und deshalb nicht so abwegig.

Aber Nachmieter präsentieren geht immer, oder?

NBerlin - 24. Jun, 22:03

Schließe mich Dus an, egal was in deinem Vertrag steht, das BGB steht drüber. Verlängerte Kündigungsfristen nach langer Wohnzeit gelten im Zweifel für den Vermieter. Will er dich normal kündigen muss er dir das Monate vorher mitteilen.

Darth Chain - 24. Jun, 23:07

Willst du denn Kündigen???

...ach stimmt, du willst mit deinem Freund zusammenziehen, hast du mal geschrieben.

Kratzbürste - 25. Jun, 08:44

Der Zeitpunkt ist noch nicht so ganz klar. Ein paar Sachen müssen noch abgeklärt werden. Welche Möbel behalten wir, wo kommt die Waschmaschine hin, hat mein umfangreiches Kücheninventar in seiner Küche Platz, ...?
ingolaus - 25. Jun, 08:02

heut gehts rund,gell?;-)

na kratzi scho aufgeregt???;-))) ich hoffe, dass sich unsere türkischen mitbürger schon mit der niederlage vertraut gemacht haben und es kein remiedemie gibt!

budapest war genial - ich hatte doch meinen 4tagetripp erwähnt? - nur, dass ich auf dem rückweg meinen linken turnschuh verloren hab;-((

das geht so, dass man(n) im vw-bus die schuhe nur lose hinter die rückbank geschmissen hat und wenn man(n) dann im stau bei regensburg die seitentür auf macht, weil keine klima und es 30grad sind, dann schummelt sich das schöne stück raus;-(((

also wenn es demnächst heisst: "achtung zwischen rosenhof und regensburg-ost: gegenstände auf der fahrbahn!", das is dann meiner*grins*

aber ansonsten war es toll! geniale stadt, geniales wetter (35grad aufwärts) und fauen....ui ui ui;-)))

schönen abend kratzi*winke*

hoppladihop - 25. Jun, 08:24

Stimmt...

... auf Vermieterseite gilt wirklich nur die 3-Monatsregelung. Die alten Regelungen sind sämtlich durch BGH-Urteil gekippt worden. Anderslautende Vertragsinhalte werden nichtig, dann greift das BGB und darin steht die 3-Monats-Kündigungsfrist des Mieters. Das ist mittlerweile überall gängige Praxis und wird von Niemandem mehr bestritten.

Schau mal in Deinen Mietvertrag, was i Paragraph zu den Schönheitsreparaturen steht. Wenn darin feste Fristen zur Durchführung angegeben sind - z.B. Bad, Flur alle drei Jahre, Wohnzimmer alle fünf Jahre (die Regelung muss aber starr sein, es darf da nicht stehen "in der Regel" o.ä.) - dann ist dieser gesamte Paragraph mittlerweile nichtig. Das heißt, die darin erwähnte Verpflichtung zur Endrenovierung verfällt auch komplett. Also, besenrein übergeben und fertig. Wenn du 8 Jahre in der Wohnung wohnst wird das bei dir bestimmt der Fall sein.

Da tut sich ja einiges bei dir...

Kratzbürste - 25. Jun, 09:07

Noch ist alles graue Theorie. Aber ich erkundige mich lieber jetzt schon. Könnt' nämlich plötzlich schnell gehen.

Das mit dem Renovieren habe ich mir auch genauer angeschaut. Nichts Genaues steht nicht drin. Es heißt zwar, daß der Mieter verpflichtet ist, die Räume in Ordnung zu halten und wenn nötig auch zu renovieren. Und bei Abgabe sollen die Wände mit der und der Farbe gestrichen werden und der Boden muß gereinigt werden. Ich habe keine Ahnung, ob ich das machen muß. Lust hab' ich keine. *g*
Meine Vermieterin ist eine nette alte Dame, mit der ich keinerlei Probleme hatte. Sie hat die Miete nie erhöht und wenn ich etwas gebraucht habe, habe ich das auch ohne Probleme bekommen. Sie ist froh, daß ich so lange in der Wohnung geblieben bin, und daß das Geld pünktlich überwiesen worden ist. Deswegen will ich da jetzt auch nicht zu ekelhaft sein. Aber falls ihre Tochter sich mit ihrem Ehemann einmischen sollte, möchte ich vorbereitet sein.
alex_blue - 25. Jun, 10:43

Hallo Kratzbürste,

da ich mich ja Ende letzten Jahres in der selben Situation befand wie Du, hab ich mich umfassend informiert gehabt damals. Ich schick Dir mal ne Mail.

LG Alex

Kratzbürste - 25. Jun, 10:45

Das ist super. Hast du meine Email?
alex_blue - 25. Jun, 12:06

Hi, nee, noch nicht. Von Hüpfdohle ist auch schonmal eine verloren gegangen, vielleicht sicherheitshalber nochmal senden. Heute Abend von daheim kann ich Dir dann ausführlich antworten.

PS schonmal: sorry, Du hattest mit 2001 natürlich recht. 2005 wurde es nur nochmal überarbeitet und auf alle alten Mietverträge ausgedehnt....
alex_blue - 25. Jun, 20:37

So, hab Deine Mail gut bekommen, und Dir eben ausführlichst geantwortet :-) Hoffe, es hilft Dir weiter.

LG Alex
Kratzbürste - 25. Jun, 22:01

Du bist ein Schatz! Danke erst mal! Werde mich am Wochenende eingehend damit beschäftigen. LG
alex_blue - 25. Jun, 22:21

-rot werd- aber gerne doch :-)

Na, schaust Du kein Fußball ? Oder wie ich mit halbem Auge PC, halb TV ?

Und wieder eine Bildstörung..... ich lach mich schlapp......
Kratzbürste - 26. Jun, 06:40

Ich hab's wie du gemacht. *g*
Das war ja was. Mei o mei! Also so wirklich verdient haben sie es ja nicht. Und der Radau hier gestern auf der Straße war furchtbar. Bin gespannt, wie B. das überstanden hat. Der war gestern in Schwabing ...
Daniela1 - 25. Jun, 11:27

Huhu

Ich bin durch die Blogliste mal hier rüber gekommen.Ich liebe solche Alltagsgeschichten.Das ist bestimmt ein Blog , wo ich ab sofort öfters mal längschaue!.
ich bin nicht mehr bei Twoday (aber vielelicht bald wieder *g* mal sehen) Mein Blog ist hier:
www.myblog.de/frausport )
Dein Mietvertrag ist ja richtig blöd.Leider kann ich dir nicht sagen ,ob so etwas erlaubt ist

Kratzbürste - 25. Jun, 12:18

Schön, daß es dir hier gefällt. Würd' mich freuen, wenn du öfter mal vorbeischaust. ;-)

Vor Jahren waren diese gestaffelten Kündigungsfristen anscheinend gar nicht unüblich. Und es sieht auch ganz gut für mich aus. Ich würd' ja ganz gerne meine Vermieter mal anrufen. Aber noch ist der Zeitpunkt noch nicht sicher, und da will ich jetzt mal noch keine Rehe scheu machen.
Daniela1 - 25. Jun, 19:50

ich komme bestimmt öfters wieder!
hoppladihop - 25. Jun, 14:31

Kannst mir...

... glauben, da hab ich täglich mit zu tun. Ist mein Job.

Kratzbürste - 25. Jun, 15:38

Das mit dem "besenrein" versteh' ich aber nicht ganz. Weil an der Wohnung muß ja schließlich was gemacht werden. Neu streichen, Teppich reinigen, ...
Und wenn ich es nicht mache, dann muß es der Vermieter machen. Und der braucht dazu Zeit. Zeit, die ich früher aus der Wohnung muß. Und wenn ich dann aber noch gar nicht in die neue Wohnung kann? Find' ich jetzt etwas unlogisch.

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