Ich will umziehen!

Ich will raus aus meiner Wohnung! Langsam regt's mich auf. Die Fenster sind schlecht isoliert, und da sie sie letztes Jahr erst neu gestrichen haben, werden die wohl nicht so bald ausgewechselt. Obwohl das wirklich ratsam wäre. Ich habe zwei Balkons, die man nicht nutzen kann (der eine ist an der Hauptstrasse und beim anderen können mir die Nachbarn vom Haus nebenan draufspucken). Ich hab' 1 Stunde Fahrtweg in die Arbeit. Einfach. Und überhaupt bin ich da jetzt schon 7 1/2 Jahre drin. Ich will was anderes! Obwohl's mir vor der Packerei ja jetzt schon graust.
Aber ob ich mich da mit meinem Schatzi einigen kann? Er ist noch nicht so lange in seiner Wohnung. Er ist immer noch dabei herumzutüfteln, was er denn noch alles braucht zur Ausstattung. Er hat erst Laminat verlegen lassen und eine neue Küche eingebaut. Die Vermieter haben sich daran wohl beteiligt, aber es rentiert sich für ihn nicht wirklich, jetzt schon wieder auszuziehen. Ich möchte mir aber jetzt auch keine Wohnung für mich alleine suchen. Weil irgendwann werden wir zusammenziehen wollen. Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt, daß ich vielleicht erst einmal zu ihm ziehen könnte. Die Sachen, die ich behalten will (ich hänge nicht an allen Möbeln) könnte ich in so einem Lager unterbringen, die sie jetzt überall bauen. Dann würden wir uns ein Weilchen sehr viel Miete sparen und könnten uns langsam was Größeres suchen. Hach. Mir gehen zur Zeit Sachen durch den Kopf ... Unglaublich!
ingolaus - 6. Mai, 15:30

furchtbar

vor umziehen graut es mir auch ohne ende - aber noch versuch ich durchzuhalten, auch wenn mich meine momentane wohnung nicht vom hocker reisst. sie ist schon toll ansich - aber ich bin nunmal mit der gesamtsituation nicht zufreiden.

kommt zeit kommt rat..............manchmal wünscht ich mir ne möblierte 2raumwohnung, dann hättest nur den halben stress....

viel spaß kratzi beim möbelpacken....du tust mir leid;-))

Kratzbürste - 6. Mai, 15:40

"... mit der Gesamtsituation unzufrieden ..." Das trifft's sehr gut. Die Wohnung an sich ist toll geschnitten. 65 qm (wovon das Wohnzimmer fast die Hälfte einnimmt), Tiefgaragenstellplatz, Waschkeller mit Trockenraum, Abstellkammer, ... aber mir taugt's einfach nicht mehr.
tom - 6. Mai, 18:47

herzlichen glueckwunsch

ich bin auch gerade dabei eine fast ideale Wohnung aufzugeben....

Kratzbürste - 7. Mai, 08:55

Du willst umziehen? Wolltest du die nicht sogar kaufen?
Wo willst denn hin?
tom - 7. Mai, 10:19

na eigentlich

will ich ja gar nicht umziehen, aber eine Mischung aus Heimweh und Patriotismus hat mich dazu veranlasst, und natuerlich ein interessantes Angebot :-)
Kratzbürste - 7. Mai, 10:47

du willst weg aus münchen???
hoppladihop - 7. Mai, 08:42

Die durchschnittliche...

... Verweildauer in einer Wohnung beträgt in Deutschland ca. 4 1/2 Jahre.

Kratzbürste - 7. Mai, 08:55

Na dann wird's ja höchste Zeit für mich!
Sassylicious - 7. Mai, 08:57

Ich will auch umziehen!
Mein Zimmer ist viel zu klein und ueberhaupt nervig *g* Das bloede daran sind nur die 3 Monate Kuendigungsfrist.

Kratzbürste - 7. Mai, 09:57

Das hab' ich mich auch schon gefragt, wie ich das machen soll. Denn wenn man sich anschaut, ab wann die Wohnungen bezugsfertig sind, frage ich mich, wie das mit meiner Kündigungsfrist vereinbar ist. Mal sehen.
alex_blue - 7. Mai, 17:04

Bin ja frisch geschädigte in der Hinsicht... :-)

Ich würde angesichts der ganzen Arbeit und des Stresses an Deiner Stelle wohl auch höchstens zum Schatzi ziehen interims mäßig, wenn Du gar nicht mehr bleiben möchtest.

Bzgl. Kündigungsfrist: meistens geht es doch über einen Nachmieter früher. Ich weiß nicht, wie es bei Dir mit dem Renovieren ist, aber 1 Monat Überschneidung braucht man wohl schon, sonst muß man ja alles machen, während man drin wohnt.

Ich würds mir gut überlegen....
(aber: ne neue Wohnung ist auch klasse.... ;-) )

hoppladihop - 8. Mai, 10:18

Kleiner Tip am Rande...

... was das Renovieren angeht.
Wenn die Mietverträge älter als zwei Jahre sind, stehen in den Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen oft starre Fristen wie z.B. Wohnzimmer muss alle 5 Jahre renoviert werden, Flur alle 3 Jahre usw. Diese Klauseln hat der BGH gekippt, damit ist der gesamte Paragraph bzgl. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag nichtig, was heißt, besenreine Übergabe reicht, egal, was im Vertrag steht. In den neueren Mietverträgen ist die Klausel geändert, da wird die starre Regelung aufgeweicht durch die Formulierung: "in der Regel alle xxx Jahre".
Kratzbürste - 8. Mai, 10:32

Danke für den Tipp! Werd' mich da wohl nochmal einlesen müssen.
alex_blue - 8. Mai, 12:23

Hier kannst Du viele Infos dazu finden:
www.frag-einen-anwalt.de
Jura-Foum zum Mietrecht


BTW das mit dem Fußball-freien-Blog sehe ich ja grad erst - genial !! :-)

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